Bausparen

Baufinanzierung mithilfe eines Bausparvertrags

Bausparvertrag abschliessen
(Foto: Jérôme Rommé - fotolia.de)

Der Bausparvertrag

Grundidee des Bausparvertrages ist es, vielen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, Wohneigentum zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, sparen einige Bausparer Guthaben auf ihrem Bausparvertrag an, andere wiederum nutzen bereits das Bauspardarlehen und leisten Tilgungszahlungen.

Um ein Bauspardarlehen nutzen zu können, ist der Abschluss eines Bausparvertrages notwendig. Dieser wird dann monatlich angespart, alternativ ist auch die sofortige Einzahlung des Mindestguthabens möglich. Das Mindestguthaben beträgt je nach Tarif 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Wurde dieses Mindestguthaben eingezahlt und wurde gleichzeitig die Mindestvertragslaufzeit eingehalten, können Bausparer nun das Bauspardarlehen nutzen. Voraussetzung ist allerdings eine einwandfreie Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft. Ein gesetzliches Recht zur Nutzung des Bauspardarlehens gibt es nicht.

Die Vorteile eines Bausparvertrages

Vorteile vom Bausparvertrag
Vorteile vom Bausparvertrag (Foto: Robert Kneschke - fotolia.de)

Um ein Bauspardarlehen für die Baufinanzierung nutzen zu können, ist also ein zuteilungsreifer Bausparvertrag notwendig. Die Zuteilungsreife erhalten diese Verträge bei monatlicher Besparung nach etwa sieben bis zehn Jahren, bei sofortiger Einzahlung des Mindestguthabens kann die Zuteilung bereits nach 1,5 Jahren erreicht werden.

Im Unterschied zum klassischen Bankdarlehen weisen Bauspardarlehen verschiedene Vorteile auf. So wird der Zins für das spätere Bauspardarlehen bereits beim Abschluss des Bausparvertrages fest vereinbart, Änderungen sind nicht mehr zu befürchten. In einer vorherrschenden Niedrigzinsphase ist es mit diesen Verträgen also möglich, das heute niedrige Zinsniveau für die Zukunft zu sichern.

Ein weiterer Vorteil ist die hohe Flexibilität, die Bauspardarlehen bieten. Anders als bei Bankdarlehen, die pro Jahr nur eine begrenzte Möglichkeit zur Sondertilgung bieten, können Bauspardarlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. So ist es möglich, die Entschuldung schneller zu erreichen.

Zudem bietet die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 die Möglichkeit, über Bausparverträge die neue Wohn-Riester-Förderung zu erhalten, die sowohl in der Anspar- wie auch in der späteren Darlehensphase genutzt werden kann.

Einschränkungen eines Bausparvertrages

Das Bauspardarlehen wurde für die Schaffung von Wohneigentum konzipiert. Aus diesem Grund ist es ein zweckgebundenes Darlehen, welches lediglich für den Kauf eines Hauses, für Renovierungen oder für Modernisierungen eingesetzt werden kann. Die Verwendung muss der Bausparkasse im Einzelnen nachgewiesen werden.

Schaffung von Wohneigentum
Schaffung von Wohneigentum (Foto: Gina Sanders - fotolia.de)

Ebenfalls nachteilig ist, dass das Bauspardarlehen nicht sofort in Anspruch genommen werden kann. Hierfür bieten die Bausparkassen und Banken allerdings eine Lösung in Form eines Kombinationsproduktes an. Mit Hilfe eines Vorausdarlehens wird hierbei die benötigte Darlehenssumme an den Kreditnehmer ausgezahlt. Für dieses Vorausdarlehen fallen lediglich die Zinsen an, gleichzeitig wird der Bausparvertrag angespart. Ist dieser dann zuteilungsreif, wird das Vorausdarlehen mit Auszahlung des Bauspardarlehens vollständig getilgt und es ist nur noch das Bauspardarlehen zurückzuzahlen. Vorteil dieses Kombinationsproduktes ist eine über die gesamte Laufzeit gleichbleibende Verzinsung und Monatsrate.

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