Umzug & Kautionsbürgschaft

Wie finanziert man Umzug und Kautionsbürgschaft?

Umzugskredit abschliessen
(Foto: Günter Menzl - fotolia.de)

Ein Kredit für einen Umzug ist ein normaler Ratenkredit, der als zweckfreies Darlehen vergeben wird. Die Bedingungen hierfür sind eine ausreichende Bonität oder Sicherheiten. Für die Mietkaution gibt es Bürgschaften, die den Mieter finanziell entlasten.

Der Umzugskredit

Der Ratenkredit für den Umzug wird von fast allen Banken unter den gewöhnlichen Bedingungen für einen Blankokredit angeboten. Bis zu einer bestimmten Höhe von rund 3.000,- Euro, die für einen Umzug in der Regel ausreicht, werden keine Sicherheiten verlangt, lediglich ein Einkommensnachweis. Wenn dieser der Bank nicht genügt, kann auch eine Bürgschaft erforderlich werden. Für den Vergleich von nicht zweckgebundenen Ratenkrediten lohnt sich ein Vergleich im Internet, da es hier hinsichtlich der Gebühren und Zinsen Unterschiede zwischen den Anbietern gibt.

Kredit für einen Umzug
Kredit für einen Umzug (Foto: Alexander Raths - fotolia.de)

Die Kosten für einen Umzug, bei dem man vieles selbst machen kann, sind gewöhnlich schwer zu kalkulieren und erscheinen oft zunächst niedriger, als sie nachher tatsächlich ausfallen. Aus diesem Grund ist immer die Versuchung gegeben, den Dispositionskredit bei der Hausbank zu belasten. Das sollte sehr gut überlegt werden, denn dieser Kredit ist in der Regel wesentlich teurer als jeder gewöhnliche, zweckfreie Ratenkredit. Klüger dürfte es sein, sich ein Preisangebot einer Spedition einzuholen, dann genauestens zu kalkulieren, welche Kosten insgesamt entstehen und für diese den günstigsten Ratenkredit aufzunehmen. Zu den Kosten gehören bei einem Umzug auch die Renovierungskosten, manchmal für beide Wohnungen (je nach Gestaltung der Mietverträge).

Die Mietkautions-Bürgschaft

Bürgschaft für die Mietkaution
Bürgschaft für die Mietkaution (Foto: BillionPhotos.com - fotolia.de)

Eine Alternative zur Barzahlung der Mietkaution ist die Mietkautions-Bürgschaft. Bei diesem Modell erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde vom Anbieter der Mietkautionsbürgschaft (Banken bieten diese an), der Mieter zahlt eine jährliche Prämie von zum Beispiel 5,25 Prozent der Kautionssumme. Dieses Modell wird von beiden Seiten, Mietern wie Vermietern, gut angenommen.

Es ist dabei zu bedenken, dass der Mieter unmittelbar von der Kautionssumme entlastet ist, aber auf Dauer diese mit 5,25 Prozent verzinst. Daher ist anzudenken, die Bürgschaft in Zukunft auszulösen, das heißt zu kündigen und dem Vermieter zu hinterlegen, wenn die finanziellen Spielräume gegeben sind. Der Vermieter ist dann verpflichtet, diese Bürgschaft mindestens auf einem Sparbuch anzulegen, sodass für den Mieter ein gewisser Guthabenzins entsteht, während er mit der Kautionsbürgschaft durch Zinsen belastet wird.

Umzugskredit berechnen und vergleichen

In Kooperation mit unserem Partner Finanzcheck bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, zunächst einmal Ihre monatliche Rate zu Ihrer gewünschten Kreditsumme und Laufzeit zu berechnen. Im Anschluss können Sie eine seriöse Kreditanfrage stellen und auch direkt den Kredit beantragen.

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